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Verwaltung von Mietwohnhäusern  

Die Miethausverwaltung vertritt den Eigentümer und handelt für ihn in allen, das gesamte Hauseigentum betreffenden Angelegenheiten.

Hierbei umfasst die Tätigkeit des Hausverwalters alle Aufgaben kaufmännischer und verwaltungstechnischer Art, die eine ordnungsgemäße Verwaltung des zu verwaltenden Grundstücks sicherstellen.

Gegenüber dem Mieter:

  • Abschluss, Durchführung, Änderung und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, soweit diese notwendig und rechtlich zulässig sind.
  • Die vollständige Abwicklung zu Ende gehender Mietverhältnisse insbesondere der Abnahme der Wohnung, Nebenkostenabrechnung und Kautionsabrechnung.
  • Die Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen sowie der Abschluss von Mietverträgen, bei denen der Verwalter auf Erzielung eines angemessenen Mietzinses hinwirkt.
  • Abgabe von Mieterhöhungserklärungen in Absprache mit dem Eigentümer.
  • Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs.
  • Jährliche Erstellung der Betriebskostenabrechnung nach dem mietrechtlichen und vertraglichen Bestimmungen sowie deren Überwachung.
  • Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs einschließlich Mahnungen bei Zahlungsverzug sowie Überwachung der Hausordnung.
  • Geltendmachung von Vermieterpfandrechten.
  • Anstellen eines Hauswarts oder Hausmeisters mit Abschluss entsprechender Verträge nach vorheriger Abstimmung mit dem Hauseigentümer.

Im Hinblick auf das Gebäude:

  • Berechtigung zur Vergabe der notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten im Namen und auf  Rechnung des Hauseigentümers gemäß Hausverwaltervertrag.
  • Die Überwachung, Prüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten.
  • Überprüfung und Zahlung von Handwerkerrechnungen.
  • Vornahme notwendiger Haus- und Wohnungsbesichtigungen aus konkretem Anlass.
  • Abwicklung von Versicherungsschäden und Durchführung des mit der Versicherung notwendigen Schriftverkehrs.
  • Abschluss von Wartungsverträgen nach Absprache mit dem Eigentümer.

Gegenüber dem Eigentümer:

  • Wahrnehmung sämtlicher Rechte und Pflichten gegenüber Behörden, Versorgungsunternehmen, Handwerkern und Lieferanten einschließlich des Zahlungsverkehrs.
  • Einrichten eines Treuhandkontos durch den Verwalter auf den Namen des Eigentümers.
  • Erstellung einer halbjährlichen Abrechnung per 30.06. in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung bis zum 15. des dem Abrechnungszeitraum folgenden Monats.
  • Erstellung einer Jahresabrechnung bis zum 30.03. des folgenden Jahres in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung. Die jährliche Abrechnung gilt gleichzeitig als Nachweis der jährlichen Einnahmen und Ausgaben für die Steuererklärung (Anlage V Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) des Eigentümers.
  • Zahlung der laufenden Betriebskosten des Hauses, Versicherungsprämien, Grundsteuer, Hypotheken, Darlehen und alle sonstigen öffentlichen, das Haus betreffenden Abgaben.
  • Periodische Zahlungen von Zins- und Tilgungsleistungen sowie der laufenden Einkommensteuervorauszahlungen und der jährlichen Abschlusszahlung auf Wunsch des Eigentümers.
  • Anlage der Mietkaution pro Mietverhältnis auf ein separates Konto, welches auf den Namen des Vermieters lautet, mit der Unterzeichnung Mietkautionskonto und dem Namen des Mieters.
  • Monatliche Mietauszahlung an den Eigentümer gemäß Vereinbarung.
  • Abschluss, Änderung und Kündigung aller für die Bewirtschaftung notwendigen Versicherungen wie z.B. Haftpflicht- und Gebäudeversicherung, Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung in ausreichender Deckungshöhe in Abstimmung mit dem Eigentümer.
  • Der Abschluss und die Kündigung von Verträgen, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Bewirtschaftung des Hauses notwendig sind nach vorheriger Abstimmung mit dem Eigentümer.

Ein Muster unseres Miet-Hausverwaltervertrages können Sie sich mit Hilfe des Adobe Reader ansehen:

  

 BezeichnungBeschreibungbearbeitet amGröße (KB) 
Muster Miet-Hausverwaltervertrag(PDF)27.11.200745,26Download

Alle weiteren Details übersenden wir Ihnen bei Nachfrage gerne. Schreiben Sie uns doch eine Email und fordern Sie den Vertrag schriftlich an. Oder melden Sie sich telefonisch unter unserer Büronummer:   0 23 27 - 21 768

Gerne beantworten wir Ihnen auch bereits im Vorfeld Ihre Fragen.

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